Machen Sie mit !

Seit nun mehr als 20 Jahren bemühen wir uns, Esel aus der Not zu holen oder Eselrassen, die in Ihrem Bestand gefährdet sind, zu züchten und zu erhalten.

Dieses Kulturerbe zu pflegen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Dies ist auf Anhieb schwer zu verstehen. Wenn man sich aber mit der Thematik befasst, begreift man sehr schnell, das hier Handlungsbedarf besteht.


Also lassen sie sich den Esel etwas näher bringen und helfen sie ihm, sein Schattendasein zu beenden.

Sie wollen helfen ?

  • Geldspenden per Überweisung oder bei einem Besuch (Spendenbox steht am Futterplatz)
  • Patenschaft übernehmen
  • Ehrenamtliche Arbeitseinsätze
  • Futter-/Materialspenden
  • Sponsor werden
  • oder nur einfach für unsere Sache werben.


E-Mail  lesmurtes@web.de

0034 966 297 939

 


Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Anfang des Folgejahres erhalten Sie automatisch Ihre Spendenbescheinigung. Sie können jederzeit kündigen.

 

 

Wir brauchen Hilfe in jeder erdenklichen Form.


Spendenkonto:

CAM Caja Mediteraneo        03727 Jalon
Name: FUND BURRO PATRIM MUNDO CV
IBAN ES75 2090 0070 3602 0009 4816
BIC Code.: CAAMES2A

Immer wieder müssen die Tierschutzvereine unzählige Anfragen und Bitten Tiere aufzunehmen ablehnen. Kapazitäten im Haus sind belegt, alle Pflegestellen voll, der finanzielle Rahmen total ausgeschöpft. Jeder, der ein Herz für Tiere hat, kann sich vorstellen, wie sehr es schmerzt, eine Anfrage um Hilfe ablehnen zu müssen, weil die räumlichen und auch finanziellen Möglichkeiten fehlen. Nur zu genau zu wissen, welches Esel Schicksal sich hinter diesen Anfragen verbirgt. Hier zu selektieren und nur die dringendsten Notfälle aufnehmen zu können, geht so manchem Tierschützer unter die Haut.

Besonders chronisch kranke und ältere Tiere haben  kaum eine Chance.

Ältere Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihren Esel versorgt zu wissen, wenn sie in ein Krankenhaus oder Altersheim müssen. Sie fragen sich, was geschieht mit meinem Tier, wenn ich nicht mehr bin.

Hier will die Eselstiftung mit der Arbeit ansetzen: durch die Schaffung einer Auffangstation besonders für chronisch kranke und ältere Tiere und auch dies ist Tierschutz Eselrassen die vom Aussterben bedroht sind durch Nachzucht zu erhalten.      

Zu diesem Zweck wurde von Edith und Alexander Aretz die Stiftung Weltkulturerbe Esel CV gegründet. Um all unsere Pläne zu verwirklichen, brauchen wir Sie. Nur Ihre finanzielle Unterstützung füllt unsere Tierschutzarbeit mit Leben. Helfen Sie uns mit einer Spende, einer Zustiftung oder einem Vermächtnis unsere selbst gestellte Aufgabe zum Wohle der Tiere zu verwirklichen.

Wir suchen Spender und Sponsoren für den Bau eines neuen Stallgebäudes in Spanien  und einen Notaufnahmehof     in der Schweiz und Deutschland. Noch haben wir nicht alle Maschinen um möglichst viel Futter selbst anzubauen.




Laufende Zuwendungen

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen ist in § 10b Abs. 1 EStG ein neuer Satz 3 eingefügt worden. Danach können Zuwendungen an eine Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung des privaten Rechts, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52-54 AO mit Ausnahme der Zwecke, die nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO gemeinnützig sind, verfolgen, neben den üblichen Spenden als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies jedoch nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu 20 450 EUR pro Jahr.
Neben diesem jährlichen Abzugsbetrag können Zuwendungen anlässlich der Neugründung in den Vermögensstock einer begünstigten Stiftung zusätzlich bis zu 307.000 EUR abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 a EStG). Der zeitliche Zusammenhang mit der Neugründung einer Stiftung gilt als erfüllt bei Spenden innerhalb eines Jahres nach Neugründung (Errichtung) der Stiftung.


Befreiung von der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer für Zuwendungen

§ 29 Nr. 4 ErbStG sieht vor, dass sich der Erbe bzw. der Beschenkte durch Zuwendungen der erhaltenen Vermögensgegenstände u.a. an bestimmte Stiftungen, die als gemeinnützig anzuerkennenden wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken dienen, innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuer nachträglich von der Steuerpflicht befreien lassen kann.

 

„Stiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen.

Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden – jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist, und auch jede juristische Person, wie z.B. ein Unternehmen, können stiften.

Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt in seinem Bestand erhalten. Hierdurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Eine Stiftung arbeitet mit den Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Diese kommen dem Stiftungszweck zugute. Das Stiftungsvermögen kann gegebenenfalls durch weitere Zuwendungen aufgestockt werden.

Spenden fließen sofort und in vollem Umfang in das Projekt Esel- Gnadenhof .

Stiften ist dagegen das Richtige für all jene, die langfristig helfen und etwas Bleibendes für die Nachwelt schaffen möchten.

Mögliche Formen die Tierschutz-Stiftung zu unterstützen:

Wie können Sie erreichen, dass die Stiftung Weltkulturerbe Esel Not leidenden Tieren auch dann noch Hilfe leisten kann, wenn Sie selbst nicht mehr da sind ?

Durch Ihr Testament !

Wenn Sie die Stiftung Weltkulturerbe Esel als Erbe einsetzen oder die Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken, zeigen Sie Ihre Liebe zu Tieren und geben der Stiftung eine sichere Basis auch für die Zukunft.

Die uns anvertrauten Geschöpfe haben keine Lobby. Sie brauchen uns, unseren Schutz und unseren Einsatz, um ein besseres Leben als zuvor ermöglicht zu bekommen.

Eine letztwillige Verfügung zugunsten der Stiftung vervielfältigt Ihre im Leben gezeigte Tierliebe.

Hinterlassene Tiere finden bei uns, sofern Sie dies festlegen, selbstverständlich eine sichere Obhut und wir sorgen mit unserer langen Erfahrung für ein neues, schönes Zuhause für sie.

Gut zu wissen ist auch:
Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommen ohne Steuerabzug zu 100 % den Tieren zugute. Denn die Stiftung ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern bezahlen.

 

Unterstützen Sie mit einer Spende die Arbeit von

Helfen Sie mit, die Grundlage zu schaffen für die Finanzierung eines Gnadenhofes alte oder kranke Tiere.

Wir wollen diesen Tieren ein Zuhause geben, in dem sie würdig leben und alt werden können.

Unser Konzept heißt Gruppenhaltung. Denn kaum ein Tier vermisst nicht die Gesellschaft eines Artgenossen. Für die wenigen Ausnahmen, die sich nicht mit Artgenossen vertragen, bzw. für kranke Tiere sollen separate Räume geschaffen werden. Ale anderen sollen in den Genuss von variabel aufteilbaren Räumen und großzügigen Freiflächen kommen.

Auch wollen wir Möglichkeiten schaffen, Tiere von Menschen aufnehmen zu können, die ihr Tier nicht mehr selbst versorgen können oder wo das Tier nach dem Tode seines Besitzers zurück geblieben ist.

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer

Edith und Alexander Aretz

 

 

 

 

 

 

Immer wieder müssen wir unzählige Anfragen und Bitten Tiere aufzunehmen ablehnen. Kapazitäten im Haus sind belegt, alle Pflegeboxen voll, der finanzielle Rahmen total ausgeschöpft. Jeder, der ein Herz für Tiere hat, kann sich vorstellen, wie sehr es schmerzt, eine Anfrage um Hilfe ablehnen zu müssen, weil die räumlichen und auch finanziellen Möglichkeiten fehlen. Nur zu genau zu wissen, welches Esel Schicksal sich hinter diesen Anfragen verbirgt. Hier zu selektieren und nur die dringendsten Notfälle aufnehmen zu können, geht so manchem Tierschützer unter die Haut.

Besonders chronisch kranke und ältere Tiere haben kaum eine Chance.

Ältere Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihren Esel versorgt zu wissen, wenn sie in ein Krankenhaus oder Altersheim müssen. Sie fragen sich, was geschieht mit meinem Tier, wenn ich nicht mehr bin.

Hier will die Eselstiftung mit der Arbeit ansetzen: durch die Schaffung von  Auffangstationen besonders für chronisch kranke und ältere Tiere.Damit sie nicht wie Wanderpokale weitergereicht werden müssen   Auch dies ist ein wichtieger Teil des Tierschutzes. Eselrassen die vom Aussterben bedroht sind durch Nachzucht zu erhalten.    

Zu diesem Zweck wurde von Edith und Alexander Aretz die Stiftung Weltkulturerbe Esel CV gegründet. Um all unsere Pläne zu verwirklichen, brauchen wir Sie. Nur Ihre finanzielle Unterstützung füllt unsere Tierschutzarbeit mit Leben. Helfen Sie uns mit einer Spende, einer Zustiftung oder einem Vermächtnis unsere selbst gestellte Aufgabe zum Wohle der Tiere zu verwirklichen.

Wir suchen Spender und Sponsoren für den Bau eines neuen Stallgebäudes in Spanien und einen Notaufnahmehof     in der Schweiz und Deutschland. Noch haben wir nicht alle Maschinen um möglichst viel Futter selbst anzubauen.




Laufende Zuwendungen

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen ist in § 10b Abs. 1 EStG ein neuer Satz 3 eingefügt worden. Danach können Zuwendungen an eine Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung des privaten Rechts, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52-54 AO mit Ausnahme der Zwecke, die nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO gemeinnützig sind, verfolgen, neben den üblichen Spenden als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies jedoch nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu 20 450 EUR pro Jahr.
Neben diesem jährlichen Abzugsbetrag können Zuwendungen anlässlich der Neugründung in den Vermögensstock einer begünstigten Stiftung zusätzlich bis zu 307.000 EUR abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 a EStG). Der zeitliche Zusammenhang mit der Neugründung einer Stiftung gilt als erfüllt bei Spenden innerhalb eines Jahres nach Neugründung (Errichtung) der Stiftung.


Befreiung von der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer für Zuwendungen

§ 29 Nr. 4 ErbStG sieht vor, dass sich der Erbe bzw. der Beschenkte durch Zuwendungen der erhaltenen Vermögensgegenstände u.a. an bestimmte Stiftungen, die als gemeinnützig anzuerkennenden wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken dienen, innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuer nachträglich von der Steuerpflicht befreien lassen kann.

 

„Stiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen.

Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden – jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist, und auch jede juristische Person, wie z.B. ein Unternehmen, können stiften.

Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt in seinem Bestand erhalten. Hierdurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Eine Stiftung arbeitet mit den Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Diese kommen dem Stiftungszweck zugute. Das Stiftungsvermögen kann gegebenenfalls durch weitere Zuwendungen aufgestockt werden.

Spenden fließen sofort und in vollem Umfang in das Projekt Esel- Gnadenhof .

Stiften ist dagegen das Richtige für all jene, die langfristig helfen und etwas Bleibendes für die Nachwelt schaffen möchten.

Mögliche Formen die Stiftung zu unterstützen:

Wie können Sie erreichen, dass die Stiftung Weltkulturerbe Esel Notleidenden Tieren auch dann noch Hilfe leisten kann, wenn Sie selbst nicht mehr da sind ?

Durch Ihr Testament !

Wenn Sie die Stiftung Weltkulturerbe Esel als Erbe einsetzen oder die Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken, zeigen Sie Ihre Liebe zu Tieren und geben der Stiftung eine sichere Basis auch für die Zukunft.

Die uns anvertrauten Geschöpfe haben keine Lobby. Sie brauchen uns, unseren Schutz und unseren Einsatz, um ein besseres Leben als zuvor ermöglicht zu bekommen.

Eine letztwillige Verfügung zugunsten der Stiftung vervielfältigt Ihre im Leben gezeigte Tierliebe.

Hinterlassene Tiere finden bei uns, sofern Sie dies festlegen, selbstverständlich eine sichere Obhut und wir sorgen mit unserer langen Erfahrung für ein neues, schönes Zuhause für sie.

Gut zu wissen ist auch:
Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommen ohne Steuerabzug zu 100 % den Tieren zugute. Denn die Stiftung ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern bezahlen.

 

Unterstützen Sie mit einer Spende die Arbeit 

Helfen Sie mit, die Grundlage zu schaffen für die Finanzierung eines Gnadenhofes alte oder kranke Tiere.

Wir wollen diesen Tieren ein Zuhause geben, in dem sie würdig leben und alt werden können.

Unser Konzept heißt Gruppenhaltung. Für kranke Tiere sollen mehr Boxen mit Padok geschaffen werden. Ale anderen sollen in den Genuss von variabel aufteilbaren Boxen und großzügigen Freiflächen kommen.

Auch wollen wir Möglichkeiten schaffen, Tiere von Menschen aufnehmen zu können, die ihr Tier nicht mehr selbst versorgen können oder wo das Tier nach dem Tode seines Besitzers zurück geblieben ist.

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer

Edith und Alexander Aretz

Ihre Stiftung Weltkulturerbe Esel